Stellungnahme zum Entwurf «Klimastrategie Basel-Landschaft»

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Reber
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir beziehen uns auf Ihre Einladung zur Vernehmlassung vom 31. März 2023 zur «Klimastrategie Basel-Landschaft» und bedanken uns für die Möglichkeit, unsere Position zu erläutern.

Allgemeine Bemerkungen
Die Steuer Liga setzt sich für eine zukunftsorientierte, sichere, wirtschaftliche, aber auch realisierbare Steuerpolitik ein. Daher müssen sinnvolle Anreize geschaffen werden, um die Steuerwende möglichst gesellschaftsverträglich zu gestalten. Die vorliegende Klimastrategie setzt jedoch vorrangig auf Verbote und Gebote, die aus Sicht der Liga nicht zielführend sind. Obwohl die Liga den Ausbau der erneuerbaren Steuern und die damit eingehergehende Forcierung der Eigenproduktion von Strom unterstützt, ist sie der Meinung, dass diese Zwängerei der Bevölkerung unerwünschte Konsequenzen haben könnte.

Basierend auf die Klimacharta der Nordwestschweizer Kantone, hat die Baselbieter Regierung Ende 2022 ihre Klimastrategie für der Kanton Basel-Landschaft veröffentlicht. Obwohl die Vorlage momentan eine reine strategische Ausrichtung und kein Umsetzungsplan ist, definiert sie die Leitplanken der Regierung im Bereich der Umweltpolitik im Kanton. Zahlreiche Massnahmen sind dem 2022 veröffentlichten Steuerplanungsbericht zu entnehmen und sind zudem Bestandteil der Teilrevision des Steuergesetzes.

Die Regierung versucht, die Bevölkerung dazu zu zwingen, umweltverträglich zu agieren und zu leben, indem sie kostspielige Verbote und Pflichten definiert. Sie ignoriert dabei die organische Entwicklung innerhalb der Gesellschaft und des Marktes völlig. Die Politik kann Ziele und Anreize setzen, sollte aber nichts forcieren. Diese Vorgehensweise ist noch unverständlicher, wenn beachtet wird, dass wichtige Lücken in den Bereichen der Stromspeicher und der Stromproduktion, der Materialanlieferung und des Fachkräftemangels bestehen. Die eidgenössische Abstimmung zum CO2-Gesetz hat weiter deutlich gemacht, dass die Bevölkerung nicht gut auf Zwängerei reagiert.

Im Folgenden nimmt die Steuer Liga zu jenen Bereichen detailliert Stellung, die aus ihrer Sicht von besonderer Relevanz sind.

Bemerkungen zu den einzelnen Punkten

Die Steuer Liga kritisiert weiterhin die Massnahmen, die auch Bestandteil der Änderung des Steuergesetzes sind und nun in der Klimastrategie Platz finden.

Verbote und Vorschriften im Gebäudebereich (G1)

Die Steuer Liga spricht sich gegen ein teures politisches Verbot von fossilen Heizungen aus. Laut Steuerplanungsbericht müssen zur Erreichung der Klimaneutralität bis im Jahr 2050 rund 1’500 fossile Heizungen jährlich ersetzt werden. Mit der heutigen Ausgestaltung des Baselbieter Steuerpakets konnte das Ziel im vergangenen Jahr bereits erreicht werden.

Aus Sicht der Steuer Liga ist eine Regenrationspflicht bei der Installation von Erdwärmesonden unnötig, da es im Eigeninteresse der Eigentümerschaft liegt, die eigene Anlage langfristig nutzen zu können. Stattdessen sollte dieser Problematik, also der Auskühlung des Bodens mit verbundener Unwirtschaftlichkeit der Heizungsanlage, mit intensivierten Kommunikationsmassnahmen begegnet werden.

Die Vorgabe zur PV-Eigenstromerzeugung bei Neubauten sowie die Erweiterung auf bestehende Bauten ohne Sanierung erachtet die Steuer Liga als Eingriffe in die Eigentumsgarantie und in die Wirtschaftsfreiheit. Denn den Grundeigentümerinnen und -eigentümern wird hiermit nicht nur vorgeschrieben, in eine Solaranlage zu investieren, sondern sie werden selbst auch zu Stromversorgern und Produzenten. Mangels Verfügbarkeit effizienter und bezahlbarer Speichertechnologien werden die Eigentümerinnen und Eigentümer faktisch zur Rücklieferung ins Netz gezwungen. Denn die Eigenverbrauchsquote ist so gering, dass in der Regel der grösste Teil des produzierten Stroms an Dritte veräussert werden muss. Durch den Zubau von Photovoltaik-Anlagen und der Abnahmepflicht der Steuerversorger werden die Strompreise steigen. Und letztlich werden die Kosten wiederum auf die Kundschaft abgewälzt werden.

Dieses Szenario gilt es unbedingt zu verhindern, da dies zu enormen Mehrkosten und einer Bevormundung der Eigentümerschaft führt. Einerseits kann dies durch Anreizsysteme und andererseits durch das Offenhalten alternativer Technologien und Möglichkeiten sichergestellt werden. Auch mit Hinblick auf die Versorgungssicherheit ist es wichtig, weitere Alternativen wie WKK-Anlagen oder Bürgersolaranlagen zu definieren und als Option offenzuhalten, wie es auch in anderen Kantonen der Fall ist.

Vorgaben in Verkehr und Raum (V1)

Die Steuer Liga lehnt die Baupflicht von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge für Neubauten ab. Mit dieser einseitigen Fokussierung auf den elektrischen Antrieb ist das für Innovation und Fortschritt so wichtige Gebot der Technologieneutralität nicht gewährleistet. Kommt hinzu, dass die Bauherrschaft in unverhältnismässiger Weise bevormundet wird. Weiter bleibt völlig unklar, wie und mit welchem Aufwand kontrolliert werden müsste, ob die Ladeinfrastruktur denn tatsächlich installiert wurde.

Abschliessende Bemerkungen

Die Steuer Liga möchte nochmals betonen, dass der Ausbau der erneuerbaren Steuern auch im Interesse der Liga steht. Um den Ausbau möglichst effizient sowie wirtschafts- und gesellschaftsverträglich zu gestalten, braucht es jedoch eine vielfältige und breit abgestützte Steuerpolitik, die auf Anreizen statt Verboten beruht. Nur so kann sichergestellt werden, dass einerseits ein administrativer Aufwand verhindert und andererseits die Steuerkosten nicht übermässig steigen, damit die Massnahmen auch vom Volk mitgetragen werden.

Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme und die Berücksichtigung unserer Anregungen.
Für die Beantwortung von Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
Steuer Liga

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