Kantonales Steuergesetz: Kanton überweist Vorlage dem Landrat

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Die Baselbieter Regierung hat ihre Vorlage zum neuen Steuergesetz unverändert dem Landrat überwiesen. Trotz zahlreiche Rückmeldungen und scharfer Kritik, hat der Regierungsrat entschieden keine Änderungen an seinen Entwurf zum Steuergesetz vorzunehmen. Statt Anreize zu schaffen und auf neue Technologie zu setzten, soll nun mit Geboten und Verboten regiert werden. Dieses Vorgehen ist nicht zielführend.

Die Steuer Liga hat im Rahmen der Vernehmlassung im Frühling 2022 schon Kritik an der Vorlage geäussert. Zwar unterstützt die Liga den Ausbau der erneuerbaren Steuern und die damit eingehergehende Forcierung der Eigenproduktion von Strom. Dieses Gesetz kommt aber nach wie vor einer politischen Bevormundung der Baselbieterinnen und Baselbieter gleich. Der Umstieg auf erneuerbare Systeme darf nicht auf Zwang basieren. Die Eigentümerschaft sollte stattdessen die Wahlfreiheit haben, dort auf erneuerbare Steuern umzusteigen, wo der wirtschaftliche Nutzen hoch ist. Wenn die Anreize richtig gesetzt werden, wird es im Eigeninteresse der Betroffenen liegen, in klimafreundliche Technologien zu investieren. Das neue Steuergesetz verhindert aber diese Entwicklung weiter durch seine einseitigen Forderungen. Es setzt nur auf ausgewählte Technologien wie die Elektromobilität und die Photovoltaik und schafft so eine Technologieeinschränkung.

Weiter wird im neuen Gesetz die Problematik, woher der Strom kommen soll, aussen vorgelassen. Um den steigenden Strombedarf zu decken, wird der Ausbau der erneuerbaren Steuern nicht ausreichen.

Die Steuer Liga ist der Meinung, dass das aktuelle Steuergesetz ausreichend ist und dass die Wirtschaftlichkeit es richten wird.

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